
KIM Baustein 3 - Zusätzliche Personalstellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden
Im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagements wird neben der Einzelfallberatung - in Form des Case Managements - die Unterstützung der Ausländer- und Einbürgerungsbehörden durch zusätzliche Personalstellen gefördert. Gestärkt werden sollen dabei insbesondere die rechtliche Verstetigung der Integration von gut integrierten Menschen nach § 25a und § 25b des Aufenthaltsgesetzes sowie die Einbürgerung gut integrierter Menschen, die die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen.
Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem strategischen Overhead und dem Case Management.