
Fischerprüfung
Die Fischerprüfung (auch Angelprüfung, Anglerprüfung und Sportfischerprüfung genannt) ist die rechtliche Voraussetzung um in Deutschland angeln zu dürfen. Erst die bestandene Fischerprüfung erlaubt die Beantragung des Fischereischeins, der wiederum Voraussetzung zum Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins (Gewässerschein) ist.
Fischereischeine werden als Fünfjahres-, Jahres- und Jugendfischereischeine ausgestellt. Voraussetzung für die Ausstellung der Fünfjahres- und Jahresfischereischeine ist der erfolgreiche Abschluss einer Fischereiprüfung.
Fischereischeine können bei den zuständigen Gemeinde-/ Stadtverwaltungen beantragt werden.
Termin für die Fischerprüfung im Frühjahr 2022
- Freitag, 18.03.2022; 16:00 Uhr
- Montag, 11.04.2022; 16:00 Uhr
- Donnerstag, 14.04.2022; 16:00 Uhr
- Donnerstag, 21.04.2022; 16:00 Uhr
- Dienstag, 10.05.2022; 16:00 Uhr
Die Fischerprüfung wird an den genannten Tagen im Kreishaus Wesel, Reeser Landstr. 31, 46483 Wesel - Raum 008 -, durchgeführt.
Diesbezügliche Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung müssen spätestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn bei der unteren Fischereibehörde eingereicht werden.
Kontakt
Schulz, StephanTelefon: 0281 207-3543
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 543
Downloads
- Bekanntmachung über die Fischerprüfung im Frühjahr 2022 (PDF 67 KB)
- Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung (PDF 33 KB)