
Fahrzeug - fehlender Versicherungsschutz
Ihr Versicherungsschutz ist erloschen, weil Sie z. B. versäumt haben, die Beiträge für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zu entrichten ?
Solange ein Fahrzeug zugelassen ist, muss uneingeschränkter Versicherungsschutz bestehen.
Sollten Sie Ihre Versicherungsbeiträge nicht regelmäßig an Ihren Versicherer zahlen, wird dieser Sie zur Zahlung auffordern. Sofern Sie diese Aufforderung missachten, wird Ihr Versicherer uns über die Beendigung des Versicherungsverhältnisses unterrichten.
Wir wiederum müssen Sie dann mittels gebührenpflichtiger Ordnungsverfügung auffordern, innerhalb von maximal 3 Tagen den vollständigen Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug erneut nachzuweisen. Dies können Sie bzw. Ihr bisheriger oder neuer Versicherer ausschließlich mit der Übermittlung einer neuen Versicherungsbestätigung (eVB - vormals Deckungskarte) erreichen. Prämienquittungen oder Einzahlungsbelege können wir leider nicht akzeptieren!
Falls Sie unserer Aufforderung nicht nachkommen, müssen wir dann unverzüglich die Zwangsaußerbetriebsetzung des Fahrzeuges anordnen und vornehmen.
Kontakt
36-1-2 Dienstleistungszentrum MoersTelefon: 02841 202 1234
Büro: Moers, Mühlenstr. 15 36-1-3 Zulassungsservice Wesel
Telefon: 0281 207 4455
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31 Engel, Martina
Endziffer des amtl. Kennzeichens 3, 4 und 5
Telefon: 0281 207-3166
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 166 Beißel, Kerstin
Endziffer des amtl. Kennzeichens 6, 7, 8 und 9(A-M)
Telefon: 0281 207-2166
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 166 Güldenbog, Susanne
Endziffer des amtl. Kennzeichens 0, 1, 2 und 9(N-Z)
Telefon: 0281 207-2164
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 164