Fahrzeug - Diebstahl

Wurde Ihr Fahrzeug gestohlen, sollte es unverzüglich außer Betrieb gesetzt werden. Auch wenn dies nicht zwingend erforderlich ist, melden Sie den Diebstahl bitte unbedingt zunächst bei der örtlichen Polizeidienststelle und legen Sie uns die Diebstahlsanzeige vor.

benötigte Unterlagen

  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Fehlen des Teil I)
  • ggf. Diebstahlsanzeige der Polizei

Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigung(en) und die Kennzeichenschilder müssen ohne Ausnahme im Original vorliegen.

Gebühr

  • 7,80 Euro
  • zuzüglich 10,00 Euro für die Bearbeitung einer Verlustanzeige, wenn keine Diebstahlsanzeige der Polizei vorgelegt wird.

Bitte helfen Sie uns, den Verwaltungsaufwand gering zu halten und zahlen Sie Ihre Gebühren vorzugsweise mit EC-Karte und PIN-Nummer ein. Barzahlung ist jedoch weiterhin möglich.

Hinweis

Hat das Fahrzeug ein auswärtiges Kennzeichen, ist für die Außerbetriebsetzung grundsätzlich die bisherige kennzeichenführende Zulassungsbehörde zuständig.

Wurde das Fahrzeug im Ausland entwendet empfehlen wir, mit der ausländischen Diebstahlsanzeige erneut bei einer örtlichen Polizeidienststelle vorzusprechen.

Wurde auch der Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I entwendet, ist zur Außerbetriebsetzung die ZBII / Fahrzeugbrief erforderlich.

Kontakt

36-1-2 Dienstleistungszentrum Moers
Telefon: 02841 202 1234
Büro: Moers, Mühlenstr. 15
36-1-3 Zulassungsservice Wesel
Telefon: 0281 207 4455
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31

Links