
Fahrschule - Erlaubnis
Wenn Sie als selbständige/r Fahrlehrer/in Fahrschüler/innen ausbilden wollen, dann benötigen Sie eine Fahrschulerlaubnis. Dies gilt auch, wenn Sie andere Fahrlehrer/innen beschäftigen.
Erteilungsvoraussetzungen
Die Fahrschulerlaubnis wird erteilt, wenn
- der/die Bewerber/in mindestens 25 Jahre alt ist und keine Tatsachen vorliegen, die sie/ihn für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen,
- keine Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass der/die Bewerber/in folgende Pflichten nicht erfüllen kann
- ordnungsgemäße Ausbildung der Fahrschüler/innen
- ordnungsgemäßer Zustand des Unterrichtsraumes, der Lehrmittel und Lehrfahrzeuge
- der/die Bewerber/in die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzt, für die er/sie die Fahrschulerlaubnis beantragt,
- der/die Bewerber/in mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem/der Inhaber/in einer Fahrschulerlaubnis hauptberuflich als Fahrlehrer/in tätig war
- der/die Bewerber/in an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden zu 45 Minuten der Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen hat
- der/die Bewerber/in den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung hat.
Beschaffenheit und Einrichtung des Unterrichtsraumes
Im Interesse des sachgerechten Unterrichts ist sicherzustellen, dass der Unterrichtsraum
- nicht Teil einer Gastwirtschaft und kein Wohnraum ist,
- einen eigenen Zugang besitzt und nicht als Durchgang dient,
- vor Beeinträchtigung durch Lärm, Staub und Geruch geschützt ist,
- gut beleuchtet ist,
- ausreichend belüftet werden kann sowie
- gut beheizbar ist.
Eine ausreichend bemessene Kleiderablage muss vorhanden sein. In unmittelbarer Nähe des Unterrichtsraumes muss ein WC mit Waschgelegenheit zur Verfügung stehen. Für jede/n Fahrschüler/in muss mindestens eine Sitzgelegenheit mit Rückenlehne und eine Schreibunterlage (Mindestgröße DIN A 4) vorhanden sein.
Mindestabmessungen/anforderungen an den Unterrichtsraum
- die Arbeitsfläche für jede/n Fahrschüler/in muss mindestens 1 Quadratmeter betragen
- die Arbeitsfläche für den/die Fahrlehrer/in inkl. Platzbedarf für Lehrmittel beträgt mindestens 8 Quadratmeter
- die Raumhöhe darf nicht geringer als 2,40 Meter sein
- das Luftvolumen muss pro Person 3 Kubikmeter betragen
- die Schüler/innen müssen dem Unterricht ungehindert folgen können
Lehrmittel/Ausstattung
Hinsichtlich der Anforderung der Lehrmittel/Ausstattung setzen Sie sich bitte direkt mit den genannten Ansprechpartner/innen in Verbindung.
Kontakt
Bosman, ManuelaTelefon: 0281 207-2259
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 037