
Fahrschule - Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer
Um als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer zu arbeiten, benötigen Sie eine „Fahrlehrererlaubnis“. Eine „Fahrschulerlaubnis“ brauchen Sie nur dann, wenn Sie eine Fahrschule als selbstständiges Unternehmen führen möchten.
Wenn Sie Fahrlehrerin oder Fahrlehrer werden möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens 21 Jahre alt sein
- geistig, körperlich fachlich und pädagogisch geeignet sein und es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen
- mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine mindestens gleichwertige Vorbildung besitzen
- die Fahrerlaubnis der Klasse besitzen, für die die Fahrerlaubnis erteilt werden soll
- innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis zur Fahrlehrerin bzw. zum Fahrlehrer ausgebildet worden sein und
- die fachliche Eignung in einer Prüfung nach § 8 Gesetz über das Fahrlehrerwesen (FahrlG) nachgewiesen haben
- über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen
Die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse BE ist Grundvoraussetzung zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnis für andere Klassen. Die Fahrlehrerprüfung ist beim zuständigen Prüfungsausschuss in Köln abzulegen. Ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung müssen Sie hier bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Wesel stellen. Eine persönliche Vorsprache wird empfohlen.
Kontakt
Bosman, ManuelaTelefon: 0281 207-2259
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 037