
Fahrerkarte - Erteilung
Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) von mehr als 3,5 Tonnen und alle Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als neun Sitzplätzen, müssen seit dem 05.08.2004 mit einem digitalen Kontrollgerät (EG-Kontrollgerät) ausgestattet sein. Jeder, der ein Fahrzeug mit einem EG-Kontrollgerät im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr führen möchte, benötigt eine Fahrerkarte.
Soll ein mit einem EG-Kontrollgerät ausgerüstetes Fahrzeug mit maximal 7,5 t Gesamtgewicht zu rein privaten Zwecken (z. B. Umzug) verwendet werden, muss das EG-Konrollgerät nicht bedient werden. Eine Fahrerkarte ist dann nicht erforderlich. Diese und weitere Ausnahmetatbestände finden Sie auch unter Nr. 2 des im Downloadbereich angebotenen Leitfaden zur Fahrpersonalverordnung.
Kontakt
36-1-2 Dienstleistungszentrum MoersTelefon: 02841 202 1234
Büro: Moers, Mühlenstr. 15 36-1-5 Führerscheinservice Wesel
Telefon: 0281 207-4455
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 067
Downloads
- Verordnung EG 561/2006 ( )
- Druckversion: Antrag (PDF 143 KB)
Links
- Bundesamt für Güterverkehr - Rechtsvorschriften
- Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
- VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. März 2006
zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates - Führerscheinangelegenheiten
- Online-Anträge - Führerscheinangelegenheiten