Fahrerkarte - Diebstahl oder Verlust

Bei Diebstahl oder Verlust der Fahrerkarte müssen Sie innerhalb von sieben Kalendertagen bei der zuständigen Führerscheinstelle eine neue Fahrerkarte beantragen.

Die neue Fahrerkarte wird für die bereits bestehende Gültigkeitsdauer ausgestellt.

benötigte Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument (weitere Informationen finden Sie unter Hinweise)
  • ein biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung (35 x 45 mm) gemäß Passverordnung vom 19.10.2007
  • Kopie des EU-Kartenführerschein
  • ggf. Diebstahlanzeige
  • ggf. kostenpflichtige eidesstattliche Versicherung bei Verlust (wird hier aufgenommen)
  • Formblatt (Vorlage zur Herstellung der Fahrerkarte / des Führerscheins), ist bei den Bürgerbüros, in den Fahrschulen oder den Zulassungsstellen/Führerscheinstellen erhältlich.

Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original vorgelegt werden. Der Identitätsnachweis kann ersatzweise auch als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden.

Gebühr

  • 44,00 Euro inkl. Zustellung durch das Kraftfahrt-Bundesamt
  • 30,70 Euro eidesstattliche Versicherung (nur bei Verlust der Fahrerkarte)

Bitte helfen Sie uns, den Verwaltungsaufwand gering zu halten und zahlen Sie Ihre Gebühren vorzugsweise mit EC-Karte und PIN-Nummer ein. Barzahlung ist jedoch weiterhin möglich.

Hinweis

Bei Verlust der Fahrerkarte ist eine Vertretung des Antragstellers / der Antragstellerin durch eine bevollmächtigte Person nicht möglich, da die erforderliche eidesstattliche Versicherung persönlich zur Niederschrift abgegeben werden muss.

Bei Diebstahl ist die Abgabe einer Diebstahlsanzeige bei einer zuständigen Polizeidienststelle erforderlich. Wurde der Diebstahl im Ausland angezeigt, ist ggf. eine Übersetzung erforderlich. Dies können wir abschließend aber erst klären, wenn uns die Anzeige vorliegt. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, die Diebstahlsanzeige bei einer örtlichen Polizeidienststelle unter Vorlage der ausländischen Anzeige zu wiederholen

Die Ersatzkarte wird innerhalb von 7 Werktagen ab Beantragung (Komplettierung der Unterlagen) ausgestellt.

Der Fahrer darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen (beziehungsweise während eines längeren Zeitraumes, wenn dies für die Rückkehr des Fahrzeuges zu dem Standort des Unternehmers erforderlich ist), wenn er nachweisen kann, dass es unmöglich war die Karte zu benutzen

Vorgehensweise bei Fortsetzung der Fahrt ohne Fahrerkarte sind Ausdrucke am digitalen Kontrollgerät des Fahrzeuges zu machen und diese ordnungsgemäß auszufüllen.

Weiter Informationen erhalten Sie beim Arbeitsschutz NRW

oder BAG

 

Als Ausweisdokumente anerkannt sind:

  • Personalausweis
  • eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
  • vorläufiger Ausweis
  • Reisepass

 

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

36-1-2 Dienstleistungszentrum Moers
Telefon: 02841 202 1234
Büro: Moers, Mühlenstr. 15
36-1-5 Führerscheinservice Wesel
Telefon: 0281 207-4455
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 067

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