
Fahrerbescheinigung
Unternehmen, die Fahrer/innen aus Nichtmitgliedstaaten der EU beschäftigen, wenn diese einen grenzüberschreitenden Transport durchführen, benötigen eine Fahrerbescheinigung. Zuständig ist dafür die Behörde, die dem Unternehmen die EG-Lizenz ausgestellt hat.
Kontakt
Baumann, SandraTelefon: 0281 207-2259
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 259 Nilsson, Stephan
Telefon: 0281 207-2260
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 260