Entnahme von Grundwasser zur Eigentrinkwasserversorgung

Um über einen Brunnen Grundwasser für die Eigentrinkwasserversorgung fördern zu dürfen, benötigen Sie ab zwei Wohneinheiten eine wasserbehördliche Erlaubnis.

Hinweis:

Was versteht man unter Anzahl Wohneinheiten?

Um als Wohneinheit zu gelten, müssen die für die Führung eines Haushaltes erforderlichen Räumlichkeiten (Küche/Kochecke, Dusche/Bad, Toilette) vorhanden sein. Für die Definition als Wohneinheit spielt es keine Rolle, ob die Räume leer stehen, bewohnt werden oder als Zweit- oder Ferienwohnung genutzt werden.

benötigte Unterlagen

Die benötigten Unterlagen ergeben sich aus dem Antragsformular (siehe Downloadbereich).

Gebühr

mindestens 200,00 € (abhängig vom Aufwand)

Kontakt

Jelinek, Carsten
Wesel
Telefon: 0281 207-2505
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 505
Just, Kai
Kamp-Lintfort, Moers Neukirchen-Vluyn
Telefon: 0281 207-2504
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 504
Kempkes, Rainer
Dinslaken, Schermbeck, Voerde
Telefon: 0281 207-3504
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 504
Cleef, Stefan
Alpen, Rheinberg, Hünxe
Telefon: 0281 207-3506
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 506
Böhnke, Dietmar
Hamminkeln, Xanten, Sonsbeck
Telefon: 0281 207-2511
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 511

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