Elterngeld

Sie können nun auch den
Online-Antrag über das Familienportal NRW
nutzen.

Das Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatz. Ersetzt wird grundsätzlich das durchschnittlich in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist erzielte Erwerbseinkommen. Es gibt verschiedene Varianten (Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus), die miteinander kombiniert werden können.

Das Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden und beträgt je nach Einkommen zwischen 300 Euro und 1.800 Euro monatlich. Es fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen oder einschränken.

Das ElterngeldPlus erleichtert den Eltern die Kombination von Elterngeld und Teilzeitarbeit. Die Eltern können die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern und haben die Möglichkeit nach der Geburt des Kindes in Teilzeit zu arbeiten. Aus einem Basiselterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Dabei ersetzt auch das ElterngeldPlus das wegfallende Einkommen, liegt aber maximal bei der Hälfte des Basiselterngeldbetrages, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde. Damit können Eltern die Bedürfnisse des Kindes mit den Anforderungen im Beruf verbinden.

Entscheiden sich die Eltern zeitgleich in zwei bis vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten des Kindes in Teilzeit (24 bis 32 Wochenstunden) zu arbeiten, erhalten sie zusätzlich zwei bis vier ElterngeldPlus-Monate, die sogenannten Partnerschaftsbonusmonate. Die Partnerschaftsbonus-monate stehen auch Alleinerziehenden zu.

Bei Frühgeburten erhöht sich der Anspruch um weitere Elterngeldbezugsmonate.

Eltern, die vor der Geburt des Kindes kein Erwerbseinkommen erzielt haben, erhalten mindestens den Sockelbetrag des Basiselterngeldes in Höhe von 300 Euro monatlich.

Zu den konkreten Ausgestaltungsmöglichkeiten beraten die Mitarbeitenden der Elterngeldstelle gerne.


Die Elterngeldstelle ist wie folgt telefonisch erreichbar:

  • montags bis freitags (außer mittwochs): 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
  • montags, dienstags und donnerstags: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (je nach Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter)

Eine Terminvereinbarung für persönliche Vorsprachen ist grundsätzlich erforderlich.


 

benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Elterngeld
    Antragsvordrucke finden Sie unter Formulare am Ende der Seite. Papiervordrucke sind beim Kreis Wesel und in den Bürgerbüros / Standesämtern der Kommunen erhältlich
    Der Antragsvordruck enthält auch Angaben darüber, welche Bescheinigungen vorzulegen sind. Regelmäßig erforderlich sind: 
  • Geburtsurkunde des Kindes für die Beantragung von Elterngeld im Original
  • Einkommensnachweise
  • Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt oder, wenn die Mutter Beamtin ist, über die Dauer der Mutterschutzfrist / des Beschäftigungsverbots
  • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Arbeitszeitbestätigung durch den Arbeitgeber bei Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs bzw. Erklärung über die Arbeitszeit bei selbständiger Arbeit.

 

Hinweis

  • Das Basiselterngeld beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300,00 Euro monatlich.
  • Anspruch auf die Partnermonate besteht, wenn sich bei den Eltern für zwei Bezugsmonate das Erwerbseinkommen mindert (etwa durch Arbeitszeitreduzierung während des Elterngeldbezugs oder durch Mutterschutz).
  • Entgeltersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Gründungszuschuss, Kurzarbeitergeld, Krankengeld und Renten), Stipendien, BAföG oder Arbeitslosengeld II zählen nicht zum Erwerbseinkommen. Sie werden daher nicht bei der Einkommensermittlung für das Elterngeld berücksichtigt.
  • Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
  • Elterngeld setzt nicht voraus, dass Elternzeit genommen wird.

 

Kontakt

Velten, Romina
Leitung; Klagen
Telefon: 0281 207-2256
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 256
Marczewska, Nadine
A - BEK + Z (Buchstabenaufteilung nach Nachname des Kindes)
Telefon: 0281 207-2251
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 251
Jeltsch, Leanca
BEL - DL (Buchstabenaufteilung nach Nachname des Kindes)
Telefon: 0281 207-3251
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 251
Küpper, Melanie
DM - DZ + K - M (Buchstabenaufteilung nach Nachname des Kindes)
Telefon: 0281 207-2249
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 249
Preiß, Reinhard
E - J (Buchstabenaufteilung nach Nachname des Kindes)
Telefon: 0281 207-3253
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 253
Schnittcher, Katharina
N - RE (Buchstabenaufteilung nach Nachname des Kindes)
Telefon: 0281 207-3255
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 253
Buckting, Valentina
RF - SCH + X - Y (Buchstabenaufteilung nach Nachname des Kindes)
Telefon: 0281 207-2255
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 253
Bernhart, Astrid
SCI - W (Buchstabenaufteilung nach Nachname des Kindes)
Telefon: 0281 207-3249
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 249
Feldhoff, Anke
Selbstständige, Widersprüche, EU-Recht - Buchstaben A-G
Telefon: 0281 207-2253
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 253
Niemann, Esther
Selbstständige, Widersprüche, EU-Recht - Buchstaben H-Z
Telefon: 0281 207-3256
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 253

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