
Beistandschaften - Unterhaltsfragen
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kommt seiner Unterhaltspflicht in Form von Pflege und Erziehung des Kindes nach (Betreuungsunterhalt). Der andere Elternteil erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung durch monatliche Geldleistungen (Barunterhalt). Grundsätzlich haben Kinder bis zum Ende einer Ausbildung (wirtschaftliche Selbständigkeit) Anspruch auf Unterhalt.
Das Jugendamt
- berät in Unterhaltsangelegenheiten des Kindes
- berechnet und beurkundet den Unterhaltsanspruch des Kindes
- vertritt das Kind im Unterhaltsprozess als Beistand vor Gericht
- berät und unterstützt junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in Unterhaltsangelegenheiten (Unterhalt für junge Volljährige)
- berät den betreuenden Elternteil hinsichtlich eigener Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil.
Kontakt
Kaya, AyferLeitung
Telefon: 0281 207-2444
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 456 Kampen, Claudia
Zuständigkeit: A-D, I, Ka-Kr
Telefon: 0281 207-2449
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 451 Kerkmann, Martina
Zuständigkeit: F, J, Ks-Kz, L, N, O-T, V, X-Z
Telefon: 0281 207-2458
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 458 Stratenwerth, Simone
Zuständigkeit: E, G, H, M, U, W
Telefon: 0281 207-4460
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 460
Links
- Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2022)
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