
Bauvoranfrage
Wenn Sie Fragen zu einem geplanten Bauvorhaben haben, können diese im Rahmen einer Bauvoranfrage abschließend verbindlich geklärt werden.
Dieses Verfahren empfiehlt sich immer dann, wenn es sich um Punkte handelt, an denen das gesamte Vorhaben scheitern könnte oder die wesentlichen Einfluss auf die Planung haben. Die Unterlagen müssen nur die für die Beantwortung der gestellten Fragen notwendigen Angaben enthalten, sie sind deshalb oft wesentlich weniger umfangreich als bei einem Bauantrag. Das Prüfungsverfahren beschränkt sich auf den vom Antragsteller / von der Antragstellerin vorgegebenen Umfang.
Der Kreis Wesel ist als untere Bauaufsichtsbehörde für die Gemeinden Alpen, Hünxe, Schermbeck und Sonsbeck für die Erteilung von Bauvorbescheiden zuständig.
Alle benötigten Antragsformulare zu den Genehmigungsverfahren nach der Bauordnung finden Sie beim
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
unter dem Link https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/baurecht/bauordnung
Kontakt
Joormann, WolfgangHünxe, Schermbeck
Telefon: 0281 207-2616
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 616 Scheuer, Daniela
Telefon: 0281 207-3616
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 616
Links
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
Antragsformulare zu den Genehmigungsverfahren nach der Bauordnung