Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch

Ein Auszug aus dem Flurstücks- und Eigentümernachweis des Liegenschaftskatasters enthält alle beschreibenden Elemente des betreffenden Flurstücks.

benötigte Unterlagen

Antrag
Der Antrag ist schriftlich (auch per Fax oder per E-Mail) oder persönlich zu stellen. Das berechtigte Interesse muss, wenn Eigentümerangaben verlangt werden, im Antrag dargelegt werden. In der Regel können die Auszüge bei einem persönlichen Erscheinen gleich mitgenommen werden.

Gebühr

  • je Flurstücks- und Eigentumsnachweis 30,00 Euro
  • je Gründstücksnachweis 30,00 Euro
  • je Bestandsnachweis 30,00 Euro
  • Mehrausfertigungen je Buchnachweis 10,00 Euro
  • Auswertungen des Eigentumsnachweises in digitaler Form je angefangene Arbeitsviertelstunde 25 Euro

Hinweis

  • Im Liegenschaftsbuchnachweis enthaltene Elemente: Eigentümerangaben, Wohnungsgrundbuch und Miteigentumsanteile sowie Erbbaurechte in Übereinstimmung mit dem Grundbuch. Neben den katastertechnischen Bezeichnungen wie Gemarkung, Flur und Flurstücknummer sind auch die Lagebezeichnungen wie Straße und Hausnummern, die Flächenangabe einschließlich der Nutzungsarten und die Bodenschätzungsmerkmale in Übereinstimmung mit den Nachweisen der Finanzämter, enthalten.
  • Da das Liegenschaftsbuch die Daten der Eigentümerinnen bzw. der Eigentümer beinhaltet, kann aufgrund der rechtlichen Bestimmungen ein Auszug aus dem Liegenschaftsbuch nur dann erstellt werden, wenn die Antragsteller Eigentümer oder Erbbauberechtigte sind bzw. von diesen eine Vollmacht vorlegen können. Ansonsten muss das berechtigte Interesse an einem Auszug dargelegt werden können.

Kontakt

Bischoff, Gabriele
Email: katasterauskunft@Kreis-Wesel.de
Telefon: 0281 207-2402
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 402