Auszüge aus der Liegenschaftskarte
Diese Karte bildet den amtlichen Nachweis der Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung. Die Liegenschaftskarte bildet das gewünschtes Flurstück, die Nachbarflurstücke und Gebäude, soweit eingemessen, nach ihrer Lage und mit ihren charakteristischen topografischen Merkmalen, ab. Sie wird durch ständige Aktualisierungen stets auf dem aktuellen Stand gehalten.
Die Liegenschaftskarte liegt für das gesamte Kreisgebiet in analoger und digitaler Form vor.
Die analoge Flurkarte kann in den Maßstäben 1:500, 1:1000 oder 1:2000 farbig oder in schwarz/weiß ausgegeben werden!
Sie können die Auszüge aus der Liegenschaftskarte für alle Flurstücke des Kreisgebietes beziehen. (siehe auch unter Links)
Grundlage der Gebührenabrechnung bildet die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.
je analoge Flurkarte | bis einschließlich DIN A3 | 30,00 Euro |
je analoge Flurkarte | ab DIN A2 | 60,00 Euro |
Mehrausfertigungen | ab DIN A4 | 10,00 Euro |
digitale Daten (.dxf, .dwg, .shp, NAS) | je angefangene Arbeitsviertelstunde | 25,00 Euro |
- Die Daten der Liegenschaftskarte enthalten keine beschreibenden Inhalte, keine Flächenangaben und sind auch nicht für die Entnahme von Grenzlängen oder weiteren Maßen in cm-Genauigkeit geeignet. Auch Eigentumsverhältnisse können diesen Auszügen nicht entnommen werden.
- Das Standarddatenformat für die digitale Liegenschaftskarte ist NAS (Normbasierte Austausch Schnittstelle). Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Daten in den Formaten im DXF Format (Vektordaten ohne Objektstruktur), Daten im DWG Format (Vektordaten ohne Objektstruktur), Daten im Shape Format (Vektordaten mit oder ohne Attribute) abzugeben.