
Ausbildungsverkehr-Pauschale
Zur nachhaltigen Absicherung des Schüler- und Ausbildungsverkehrs im ÖPNV hat der Kreistag des Kreises Wesel eine Allgemeine Vorschrift gemäß Art. 3 Abs. 2 Verordnung (EG) 1370/2007 in Form der "Satzung des Kreises Wesel über die Festsetzung der Tarife für Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs im Gemeinschaftstarif für die Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (VGN) und den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) als Höchsttarif" beschlossen.
Die Satzung regelt den Ausgleich ungedeckter Kosten, die den Bus-Verkehrsunternehmen durch die Ermäßigung von Fahrausweisen im Ausbildungsverkehr als gemeinwirtschaftliche Leistung entstehen, aus Mitteln gemäß § 11 a ÖPNVG NRW. Durch die Förderung wird für die antragsberechtigten Verkehrsunternehmen ein Anreiz geschaffen, gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Bereich des Ausbildungsverkehrs zu erbringen.
Im Zusammenhang mit dem Beschluss über die "Satzung des Kreises Wesel zur Festsetzung und zum Ausgleich von Höchsttarifen für alle Fahrgäste im straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr" hat der Kreistag am 16.12.2021 auch eine Änderung zur "Satzung des Kreises Wesel über die Festsetzung der Tarife für Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs im Gemeinschaftstarif für die Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (VGN) und den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) als Höchsttarif" beschlossen.
Die Änderungen sind ab dem Förderjahr 2022 in Kraft getreten und beziehen sich auf die Regelungen zur Trennungsrechnung sowie zur Überkompensationsprüfung und dienen der Vereinheitlichung. Die neue Satzung und die Satzungsänderung wurden am 23.12.2021 im Amtsblatt des Kreises Wesel (46. Jahrgang, Nr. 51, S. 3-4) veröffentlicht.
Kontakt
Stolte, SabineTelefon: 0281 207-2322
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 322
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