
Anzeige und Überwachung der nichtakademischen Heilberufe
Personen, die einen nichtakademischen Heilberuf im Kreis Wesel selbständig ausüben oder Angehörige eines nichtakademischen Heilberufes beschäftigen möchten, müssen die Aufnahme und Beendigung dieser Tätigkeit dem Kreis Wesel schriftlich anzeigen.
Des Weiteren ist der Kreis Wesel für die Überwachung der Berechtigung zur Ausübung eines nichtakademischen Heilberufes sowie zur Führung von Berufsbezeichnungen zuständig.
Gesetzliche Grundlage für die Anzeigepflicht und Überwachung ist der § 1a des Gesetzes über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe (Gesundheitsfachberufegesetz NRW - GBerG).
Kontakt
Sobottka, SabineAnzeige und Überwachung der nichtakademischen Heilberufe; E-Mail: nah@kreis-wesel.de
Telefon: 02841 202-1111
Büro: Moers, Mühlenstr. 9-11, Zimmer 111 Korfkamp, Gesa
Anzeige und Überwachung der nichtakademischen Heilberufe; E-Mail: nah@kreis-wesel.de
Telefon: 02841 202-1412
Büro: Moers, Mühlenstr. 9-11, Zimmer 122 Witte, Roswitha
Zuständigkeit: ausschließlich Hebammen; E-Mail: roswitha.witte@kreis-wesel.de
Telefon: 02841 202-1116
Büro: Moers, Mühlenstr. 9-11, Zimmer 118-1
Downloads
- Antragsformular – Anzeige nicht akademische Heilberufe (PDF 133 KB)
- Antragsformular – Anzeige nicht akademische Heilpraktiker (PDF 200 KB)
- Antragsformular – Anzeige ambulanter Pflegedienst (PDF 124 KB)
- Meldung Beschäftigte (PDF 80 KB)
- Beschäftigtenliste (PDF 226 KB)