Anzeige und Überwachung der nichtakademischen Heilberufe

Personen, die einen nichtakademischen Heilberuf im Kreis Wesel selbständig ausüben oder Angehörige eines nichtakademischen Heilberufes beschäftigen möchten, müssen die Aufnahme und Beendigung dieser Tätigkeit dem Kreis Wesel schriftlich anzeigen.

Des Weiteren ist der Kreis Wesel für die Überwachung der Berechtigung zur Ausübung eines nichtakademischen Heilberufes sowie zur Führung von Berufsbezeichnungen zuständig.

Gesetzliche Grundlage für die Anzeigepflicht und Überwachung ist der § 1a des Gesetzes über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe (Gesundheitsfachberufegesetz NRW - GBerG).

benötigte Unterlagen

  • Behördliche und beglaubigte Kopien der Erlaubnisse zur Führung der Berufsbezeichnung, von Ihnen und Ihren Beschäftigten (Die beglaubigten Fotokopien der Berufserlaubnisse sollten möglichst nicht älter als 3 Monate alt sein)
  • Kopie des gültigen Personalausweises von Ihnen und Ihren Beschäftigten (Vor- und Rückseite), bei ausländischen Staatsbürgern/innen: Kopie des Reisepasses, aus der die aktuelle Meldeanschrift hervorgeht (ansonsten Meldebescheinigung bitte beifügen)
  • Ggf. Aktuelle Angaben meiner Beschäftigten (nicht zu melden sind: Bürokräfte, Reinigungskräfte, Auszubildende usw.)

Gebühr

  • i. d. R. 20 Euro

Hinweis

Zu den nichtakademischen Heilberufen gehören unter anderem die

  • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
  • Masseurinnen und Masseure
  • Medizinische Bademeisterinnen und Medizinische Bademeister
  • Logopädinnen und Logopäden
  • Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
  • Diätassistentinnen und Diätassistenten
  • Orthopistinnen und Orthopisten
  • Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten (Laboratoriumsassistentinnen und Laboratoriumsassistenten -Radiologenassistentinnen und Radiologenassistenten)
  • Podologinnen und Podologen
  • Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
  • Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw. Krankenpfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen bzw. Kinderkrankenpfleger
  • Gesundheits- und Krankenpflegeassistentinnen bzw. Krankenpflegeassistenten
  • Hebammen

Kontakt

Sobottka, Sabine
Anzeige und Überwachung der nichtakademischen Heilberufe; E-Mail: nah@kreis-wesel.de
Telefon: 02841 202-1111
Büro: Moers, Mühlenstr. 9-11, Zimmer 111
Korfkamp, Gesa
Anzeige und Überwachung der nichtakademischen Heilberufe; E-Mail: nah@kreis-wesel.de
Telefon: 02841 202-1412
Büro: Moers, Mühlenstr. 9-11, Zimmer 122
Witte, Roswitha
Zuständigkeit: ausschließlich Hebammen; E-Mail: roswitha.witte@kreis-wesel.de
Telefon: 02841 202-1116
Büro: Moers, Mühlenstr. 9-11, Zimmer 118-1

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