- Antragsvordruck
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Nachweis einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung einschließlich einer Umwelthaftpflichtversicherung (für Sammler und Beförderer)
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Nachweis einer Umwelthaftpflichtversicherung
Betriebsinhaber oder Betriebsinhaberin, gesetzlicher Vertreter oder gesetzliche Vertreterin des Betriebsinhabers oder der Betriebsinhaberin, vertretungsberechtigte Gesellschafterin oder vertretungsberechtigter Gesellschafter, Geschäftsführer oder Geschäftsführerin:
- polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR 3; Belegart 9)
Für die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Person und deren Vertreter oder Vertreterin:
- polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR 3; Belegart 9)
- Fachkundenachweise
- Die Fachkunde erfordert während einer zweijährigen praktischen Tätigkeit erworbene Kenntnisse über die Einsammlung oder Beförderung von Abfällen und die Teilnahme an einem oder mehreren von der zuständigen Behörde anerkannten Lehrgängen, in denen Kenntnisse entsprechend dem Anhang zur Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren vermittelt worden sind.
Von Antragstellenden mit einem Betriebssitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind die gleichen Unterlagen nach folgenden Maßgaben erforderlich:
- Für den Nachweis der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung reicht die grüne Versicherungskarte aus, wenn ausschließlich grenzüberschreitende Transporte durchgeführt werden.
- Bei einem Wohnsitz im Ausland sind Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauskünfte direkt beim Bundesamt für Justiz (www.bundesjustizamt.de) zu beantragen und ein beglaubigtes Führungszeugnis vom Wohnort beizufügen.
- Sofern der Antrag ausschließlich auf Transporte im Im-, Export oder Transit beschränkt wird, kann auf den Nachweis der Lehrgangsteilnahme verzichtet werden.